Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 30.07.1991 - 5 S 753/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Die besondere Lage eines Grundstücks ("einsam", "waldnah") begründet nicht die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1990 - 5 S 753/91
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1991 - 5 S 753/91
- BVerwG, 21.11.1991 - 4 NB 32.91
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 1216
- VBlBW 1991, 399 (Ls.)
- NuR 1992, 234
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1991 - 5 S 753/91
Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.1979 (BVerwGE 59, 87 ff.), der sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehört.
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der …
Als privates Interesse geschützt ist nämlich jedenfalls nicht die "ruhige Lage und landschaftliche Schönheit" als Grundlage des Betriebs (vgl. Senatsbeschluß vom 30.7.1991 - 5 S 753/91 -: kein schützenswertes Interesse eines Bibelzentrums an der Aufrechterhaltung der "Nähe des Waldes" bzw. der "einsamen Lage"). - VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - 5 S 1537/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; zur …
Auch wenn die Antragsteller insoweit kein Abwehrrecht besitzen, wie oben dargelegt wurde, so ist die Walderhaltung gleichwohl ein von der Antragsgegnerin zu beachtender, ihren Planungsfreiraum einschränkender öffentlicher Belang (vgl. auch Beschl. d. erk. Sen. v. 30.07.1991 - 5 S 753/91 - NuR 1992, 234). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 5 S 1949/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis eines an das Plangebiet …
Im Ergebnis nichts anderes gilt für den von der Antragstellerin hinzunehmenden Verlust der "Ortsrandlage" (zu vergleichbaren Fällen siehe NK-Beschl. d. Senats v. 30.07.1991 - 5 S 753/91 -, NuR 1992, 234;… VGH Bad.-Württ., NK-Beschl.v. 13.06.1991 - 3 S 1161/91 -, NuR 1993, 320 sowie BVerwG, Beschl. v. 09.02.1995, a.a.O.). - OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
Lage an einem kleineren Wald als hervorgehobener Lagevorteil
Die Lage an einem Waldstück kann im Gegenteil wegen der damit verbundenen Verschattung und der Gefahr des Windwurfs sogar nachteilig sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.1991 - 5 S 753/91 -, NuR 1992, 234, das die "waldnahe" Lage des Grundstücks des Antragstellers nicht als ausreichend für die Begründung der Antragsbefugnis angesehen hat). - OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 1 MR 2/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan; …
Die Lage an einem Waldstück kann im Gegenteil wegen der damit verbundenen Verschattung und der Gefahr des Windwurfs sogar nachteilig sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.1991 - 5 S 753/91 -, NuR 1992, 234, das die "waldnahe" Lage des Grundstücks des Antragstellers nicht als ausreichend für die Begründung der Antragsbefugnis angesehen hat).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 5 S 921/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verfassungsmäßigkeit des Bejagungsverbots für Rabenvögel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.02.1990 - 6 K 3619/87
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 5 S 921/90
- BVerwG, 30.07.1991 - 4 B 79.91
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 230 (Ls.)
- NuR 1992, 234
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Falknerjagdschein
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 5 S 921/90
Es ist zwar richtig, daß die Beizjagd nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschl.v. 5.11.1980 -- BvR 290/78 -- NJW 1981, 673) unter den Schutz des Art. 2 GG fällt.